


Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfltig, bevor Sie beiliegende Datentrger ffnen und verwenden. Diese Vereinbarung erteilt Ihnen die Lizenz zur Nutzung der Logox WebSpeech Technologie.
Durch ffnen der Software-Verpackung stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung uneingeschrnkt zu. Sollten Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein, geben Sie das Logox WebSpeech SDK unverzglich gegen Erstattung des Verkaufspreises an Ihren Lieferanten zurck.

Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen fr die Benutzung des Logox WebSpeech SDK, sowie des PlugIns LOGOX WebSpeech durch den Kufer des Produktes (nachfolgend auch: "Lizenznehmer" genannt) und der G DATA Software AG aufgefhrt. 


Vertragsbedingungen
$1 Prambel

(1) G DATA Software AG (im folgenden "G DATA" genannt) entwickelt und vertreibt unter dem Titel "Logox" Programme zur Sprachausgabe bzw. Sprachsynthese (Text-to-Speech) und ist berechtigt, die unter 2 Abs.1 und 2 beschriebenen Programme in Lizenz an den Lizenznehmer weiterzugeben.
(2) Das zugrundeliegende Verfahren der Sprachausgabe Logox, die Mikrosegmentsynthese ist weltweit urheberrechtlich durch G DATA geschtzt.
(3) G DATA versichert, allein berechtigt zu sein, ber die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der gegenstndlichen Software zu verfgen und, dass bisher keine den Rechtseinrumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfgung getroffen sind. An fremden Bestandteilen von WebSpeech hat G DATA die notwendigen Befugnisse erworben. G DATA sichert zu, dass die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und, dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgeme Nutzung durch die Lizenznehmer ausschlieen oder einschrnken.

$2 Definitionen und Leistungsumfang

(1) WebSpeech SDK  (im folgenden "SDK" genannt) bezeichnet das in der beiliegenden Packung enthaltene Datenmaterial (alle Programme oder Daten auf beiliegender CD-ROM) und alle von G DATA gelieferten Aktualisierungen (Updates) sowie den Inhalt der beiliegende Dokumentation. Das SDK soll es Softwareentwicklern ermglichen, Internetanwendungen durch die Ansteuerung des WebSpeech-PlugIns "sprechen zu lassen". 
(2) Das WebSpeech-PlugIn (im folgenden "WebSpeech" genannt) bezeichnet die kostenlosen Internetbrowser - PlugIns mit deren Untersttzung die mit SDK erstellte Internetseiten beim Anwender ihre Sprechfhigkeiten entfalten.
(3) "Endbenutzer-Produkt" bezeichnet  die mit SDK erstellten Internetseiten des Lizenznehmers, welche auf die in der Dokumentation des SDK beschriebenen Verfahren zurckgreifen.

$3 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datentrger (CD-ROM) aufgezeichnete Datenmaterial, der Inhalt der beiliegenden Programmbeschreibung / Dokumentation sowie der Datentrger selbst. G DATA macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie unter allen Bedingungen fehlerfrei arbeitet. 
(2) Der Vertragsgegenstand ist, mit Ausnahme des Datentrgers, weltweit durch Urheber-, Erfindungs- und andere Rechte geschtzt. Der Lizenznehmer ist daher nur im Rahmen der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zur Nutzung berechtigt.

$4 Nutzungsrechte fr das SDK

(1) Der Lizenznehmer erhlt das zeitlich und rumlich unbeschrnkte, nicht ausschlieliche Recht, SDK zum unter $2, Abs. 1 genannten Zwecke der Entwicklung von privaten, nicht kommerziell genutzten Internetanwendungen zu nutzen und diese nach Erwerb und vollstndiger Bezahlung gem den Spezifikationen der jeweils gltigen Preisliste online im Internet zugnglich zu machen.
(2) Das Nutzungsrecht gilt fr eine Domain. Die Nutzung auf mehreren Domains ist nur nach Erwerb entsprechender Nutzungslizenzen lizenziert.

$5 Nutzungsrechte fr "WebSpeech"

Aufgrund dieser Vereinbarung erhlt der Lizenznehmer das Recht, im Rahmen der Entwicklung von "Endbenutzer-Produkten" (Internetseiten), "WebSpeech" oder andere "WebSpeech" beinhaltende Produkte, die von G DATA fr diesen Zweck bereitgestellt werden auf seinen Internetseiten zum Download anzubieten oder unverndert und kostenlos ber Datentrger weiterzuverbreiten. 

$6 Weitere Nutzungsrechte

(1) Der Lizenznehmer ist zur Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, befugt.
(2) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die beiliegende Programmbeschreibung / Dokumentation fr jeden Arbeitsplatz, an dem der Vertragsgegenstand vertragsgem eingesetzt wird, zu kopieren.

$7 Beschrnkungen der Nutzungsrechte

(1) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die folgenden Handlungen vorzunehmen: die bersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen sowie die Vervielfltigung der erzielten Ergebnisse auf Datentrgern oder weiteren Domains. 
(2) Der Lizenznehmer erklrt sich damit einverstanden, dass durch G DATA ein "Partner-Link" angelegt wird, der ausgehend von der G DATA Homepage auf die erstellten Internetseiten verweist. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf einen solchen Verweis auf seine Seite.

$8 Weitergabe dieser Lizenz an Dritte

(1) Der Lizenznehmer ist berechtigt, diese Lizenz im Ganzen, also hinsichtlich des gesamten Vertragsgegenstandes, entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Bei der Weitergabe hat der Lizenznehmer das Produkt, die Software, die Daten (Originale) sowie smtliches Begleitmaterial und Kopien davon in krperlicher Form zu bergeben und dafr zu sorgen, dass derjenige, der das Produkt erhlt, diesen Lizenzvertrag schriftlich gegenber G DATA anerkennt.
(2) Der Lizenznehmer ist im Falle der Weitergabe verpflichtet, die Software und alle sonstigen Teile des Produktes, die vertragsgem erstellten Kopien der Dokumentation sowie elektronische Kopien und Auszge von der Festplatte seines Computers vollstndig und unwiederbringlich zu lschen bzw. zu vernichten. Darber hinaus sind die WebSpeech spezifischen, in der Dokumentation des SDK beschriebenen Bestandteile derart aus dem Endbenutzerprodukt zu entfernen, dass das WebSpeech PlugIn vom Endbenutzerprodukt nicht mehr genutzt werden kann.
(3) Zu einer Vermietung oder Verleihung ist der Lizenznehmer nicht berechtigt.

$9 Erlschen der Nutzungsrechte

(1) Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung des SDK erlischt, wenn er gegen ihm obliegende, wesentliche Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung verstt. 
(2) Bei sonstigen Versten des Lizenznehmers ist G DATA nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kndigung berechtigt.  Die Lizenzrechte erlschen in diesem Fall mit Wirksamkeit der Kndigung.
(3) In allen diesen Fllen ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software und alle sonstigen Teile des Produktes, die vertragsgem erstellten Kopien der Dokumentation sowie elektronische Kopien und Auszge von der Festplatte seines Computers vollstndig und unwiederbringlich zu lschen bzw. zu vernichten. (vgl. $6 Abs.2) 

$ 10  Haftung des Lizenznehmers bei Vertragsverletzungen

Verletzt der Lizenznehmer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag und wird G DATA deshalb von Dritten in Anspruch genommen, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, G DATA von allen gegen diese erhobenen Ansprche einschlielich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freizustellen.

$ 11  nderungen und Aktualisierungen 

(1) Es gelten die jeweils jngsten Servicebedingungen der G DATA. Die  Servicebedingungen von G DATA knnen jederzeit, ohne Ankndigung und ohne Angabe von Grnden gendert werden. 
(2) Die genderten Servicebedingungen werden Bestandteil dieses Lizenzvertrages, wenn der Lizenznehmer ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt oder sonstiger Kenntnis nicht widerspricht.
(3) Sollte G DATA innerhalb der Vertragslaufzeit neue Versionen (Updates) der Logox-Sprachausgabe sowie des SDK erstellen, wird er diese dem Lizenznehmer anbieten, wobei der vorliegende Vertrag ebenfalls Anwendung findet. Eine Verpflichtung zur Abnahme einer neuen Version durch den Lizenznehmer besteht nicht.

$ 12 Gewhrleistung und Haftung von G DATA

(1) G DATA gewhrleistet, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen bergabe durch G DATA der Datentrger (CD -ROM), auf dem das SDK aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung die Materialausfhrung fehlerfrei ist.
(2) G DATA bernimmt keine Gewhr dafr, dass das Datenmaterial den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung des SDK sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trgt der Lizenznehmer. Das gleiche gilt fr alle das SDK begleitende, schriftliche Materialien. 
(3) G DATA ist bei Mngeln des Vertragsgegenstandes, die G DATA zu vertreten hat, nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Teile berechtigt. Schlgt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgltig fehl, so hat der Lizenznehmer Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages.
(4) Sind die Mngel nicht von G DATA zu vertreten, dann entfllt die Gewhrleistung. Dies gilt z.B. bei Missachtung der Installationsvoraussetzungen durch den Lizenznehmer.
(5) G DATA haftet nicht, es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit seitens G DATA verursacht worden oder dem Vertragsgegenstand fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. 
(6) Fr die Wiederbeschaffung von Daten haftet G DATA nur, wenn G DATA deren Vernichtung vorstzlich oder grob fahrlssig verursacht und der Lizenznehmer seiner Verpflichtung zur Datensicherung nachgekommen ist oder sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden knnen.
(7) Fr leichte Fahrlssigkeit haftet G DATA nur, wenn eine vertragliche Hauptpflicht verletzt worden ist, wenn der Schaden typisch fr die vertragliche Beziehung und auerdem vorhersehbar gewesen ist, oder der Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von G DATA gedeckt ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberhrt. 
(8) Gegenber Kaufleuten wird auch die Haftung fr grobe Fahrlssigkeit im Umfang des vorstehenden Absatzes ausgeschlossen. 

$ 13  Sonstiges

(1) Diese Lizenzvereinbarung unterliegt ausschlielich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschlielicher Gerichtsstand ist fr alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist nach Massgabe von G DATA der Sitz von G DATA oder der Sitz des Lizenznehmers.



